Die Hannoversche Artilleriepistole M 1802/44UM


Geschichte


Schon 1820 hatten in Hannover erste Versuche zur Perkussionierung der Langwaffen begonnen, die nach erfolgreichem Abschluss im Jahr 1832 zur Einführung des Perkussionssystems bei den Gewehren und Büchsen der Infanterie führten. Die Aptierung der Feuerwaffen für die Kavallerie, die Pioniere und Artillerie standen jedoch noch aus. Der Umbau dieser Waffen zur Perkussionszündung begann erst im Jahr 1842, zumindest lagen in diesem Jahr schon entsprechende Muster vor.

Die hier vorgestellte Pistole der hannoverschen Artillerie-Brigade ist erst 1844 aptiert worden. Dieser Pistolentyp war ursprünglich – noch in der Steinschlossversion – Standartwaffe der Kürassiere der hannoverschen Armee, die neben einem Pallasch auch zwei dieser glattläufigen Pistolen führten. Als ab 1815 die Waffenfabrik Crause in Herzberg die spezielle Kürassierpistole M 1815 lieferte, welche die bisher verwendeten ehemals englischen Pistolen New Land Pattern ersetzen sollten, wurden diese zurückgelieferten Pistolen an die Berittenen der hannoverschen Artillerie ausgegeben.

Der Umbau auf das Perkussionssystem in der Waffenfabrik Crause in Herzberg bei der New Land Pattern-Pistole war recht aufwändig. Zum einen hat man die alte Schwanzschraube entfernt und ein Stück des Laufs am hinteren Ende abgeschnitten. Dann wurde eine Schwanzschraube mit integriertem Pistonsockel und einem Haken am Ende eingeschraubt. Zusätzlich brachte man eine Basküle mit Aufnahme für den Haken der Patentschwanzschraube und mit einem quer verschiebbaren Sicherungsstift an. Dieser Stift oder Bolzen blockierte im eingelegten Zustand den speziell dafür geformten Perkussionshahn in der Ruhraststellung, wobei die Position des Hahns so gewählt war, dass ein auf das Piston aufgesetztes Zündhütchen nicht herunterfallen konnte.

Zusätzlich hat man am Eingang der Ladestockbohrung eine Messingplatte angebracht, die mit sechs Schrauben an der Unterseite des Vorderschafts fixiert wurde. Damit beugte man einem Ausreißen des Schafts an dieser Stelle beim Einschieben des Scharnierladestocks vor.


Abnahme und Verwendung

Dieser Gesamtumbau wurde zum einen durch die Gewehrfabrik insofern dokumentiert, als diese auf Lauf, Patentschwanzschraube und Basküle eine fortlaufende Tagebuchnummer einschlug, die dem Staat gegenüber als Basis für die Rechnungsstellung diente. Letztendlich wurde von einem Abnahmebeamten des Staatlichen Zeughauses Hannover die Abnahme der korrekt durchgeführten Änderungen bestätigt, indem er das Zeichen „R“ für „Revision“ auf der Patentschwanzschraube einschlug.

Der auf dem Schlossgegenblech der Pistole eingeschlagene Truppenstempel „A.B.B.58.“ dokumentiert, dass die Pistole als N°58 zum Bestand der zweiten reitenden Batterie der hannoverschen Artillerie-Brigade gehörte. Dort wurde sie von einem berittenen Mannschaftsdienstgrad vermutlich bis zur Auflösung der Armee des Königreichs Hannover nach der Schlacht von Langensalza im Jahr 1866 geführt.



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