Badische Artilleriepistole 1813/50 UM


Geschichte


Text: Udo Lander

Am 21. Januar 1850 verfügte der badische Großherzog Leopold die Neuerrichtung einer badischen Artillerie-Brigade (diese Bezeichnung wurde bereits am 11. Juli jenen Jahres in Artillerie-Regiment geändert), deren berittene Mannschaften glatte Pistolen erhalten sollten. Hierzu griff man auf die schon vor der Auflösung der Armee im Jahre 1849 bei der Artillerie vorhandenen aptierten Pistolen M 1816/40 UM zurück, deren Anzahl aber wegen der revolutionären Ereignisse sicher nicht mehr in vollem Umfange zur Verfügung gestanden haben dürften. Da diese Pistolen auch zur Bedarfsdeckung der neu errichteten Reiterregimenter benötigt wurden, einerseits aber die Gewehrfabrik in St. Blasien seit längerem nicht mehr bestand, man andererseits jedoch den teuren weg der Neubeschaffung bei ausländischen Fabriken nicht gehen wollte, entschied man sich offensichtlich dazu, den Pistolenmangel bei der Artillerie und Kavallerie durch die Perkussionierung der im Altbestand des Zeughauses vorhandenen Lütticher Pistolen 1813 zu beheben. Dabei dürfte die Ausgabe der Pistolen 1813/50 UM an die Reiterei nur als vorübergehende Maßnahme gedacht gewesen sein, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Einführung der gezogenen Kolbenpistole projektiert war.

Beim Umbau der Steinschlosspistolen 1813 wurde neben den Änderungen am Schloss auch eine Laufkürzung um 15mm vorgenommen. Da dabei auch der Vorderschaft gekürzt werden musste, war es erforderlich, das eiserne Gewinde-Widerlager, mit dessen Hilfe der Laufring befestigt wurde, ebenfalls nach hinten zu verlegen. Hierbei blieb die ursprüngliche Schaftausfräsung für das Widerlager erhalten und ist noch unter dem Laufring zu erkennen. Wie die vorliegende Pistole zeigt, wurde ein Teil dieser Waffen unter Verwendung der alten Beschlagteile völlig neu geschäftet; lediglich diese neu geschäfteten Pistolen erhielten darüber hinaus die Stiftschraube für den Abzug mit der zweifach verschraubten Unterlegplatte. Da auch diese Waffen eine Visiereinrichtung bekamen, musste der hintere Bund des doppelbündigen Laufrings an der Trennlinie zwischen Lauf und Schaft abgenommen werden, da sonst der Ring nicht mehr hätte entfernt werden können und die Pistole somit nicht mehr zerlegbar gewesen wäre.


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