PERKUSSIONSPISTOLENPAAR

mit Wechselläufen von

FRANZ ULRICH in STUTTGART/D (1838)


Geschichte


Text: Jürgen Ruoff

König Wilhelm I von Württemberg löste am 4. September 1823 den von seinem Vater König Friedrich I im Jahre 1812 mit dem Büchsenmacher FRANZ ULRICH aus Bern/CH abgeschlossenen Staatsvertrag bezüglich dessen Stellung als Gewehr-fabrik-Inspektor der Königlich Württembergischen Waffenfabrik in Oberndorf am Neckar im gegenseitigen Einvernehmen auf.

FRANZ ULRICH (geb. am 28.02.1771 in Schwyz/CH, gest. 09.05.1845 in Stuttgart/D) eröffnete daraufhin in der Eberhardstr. 35 in Stuttgart am 23. September 1823 sein Waffengeschäft. Er war ein technisch sehr versierter Büchsenmacher mit weit über die Stadtgrenzen hinausgehendem gutem Ruf. Am 7. April 1827 schrieb er ein Gesuch an König Wilhelm auf Gewährung eines württembergischen Patents auf eine von ihm erfundene Hahnsicherung an Perkussionswaffen. Ein erneutes Patent-ersuchen für ein Perkussionsschloss mit halb verdecktem Hahn sandte er am 11. Januar 1828 an den König. Beide Patente wurden nach eingehender Prüfung und Bewilligung durch das Ministerium des Innern in Verbindung mit dem Kriegs-ministerium von König Wilhelm genehmigt.

An dem vorliegenden, sehr erlesenen Perkussionspistolenpaar sind beide Patente von ULRICH verwirklicht worden. Die Hahnsicherung hat er daran in ihrer schönsten und ausgereiftesten Form in die Schlossplatte integriert. Das auf dem Hahn in Gold eingelegte Wort „PATENT“ weist auf seine Erfindung und Patentierung des halb verdeckten Hahns hin.

Das Pistolenpaar ist sehr schön graviert und mit Goldeinlagen versehen.


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