Württembergischer Artillerie-Säbel von 1806


Stempel und Marken


Die Truppenstempel wurden nach der in der "Vorschrift für die technische Behandlung der Waffen der Königlich Württembergischen Truppen", Stuttgart, 1831, welche im Jahre 1862 mit dem Korpsbefehl Nr. 34 ergänzt wurde, erstellt. Hier wird in §18 beschrieben: "Alle Seitengewehre werden an der unteren Fläche der Parier-Stange bezeichnet". Die Form der Bezeichnung ist in der Beilage Nr. III der obigen Vorschrift angegeben.

Auf den meisten Artillerie-Säbeln findet man weder Truppenstempel noch Marken oder Beschriftungen. So auch auf dem hier beschriebenen Säbel.


Truppenstempel unter der Parierstange


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