Die österreichische Kavalleriepistole 1851 System Augustin


Geschichte


Text Joschi Schuy

Geschichtliche Entwicklung zum kleinen Maschinenschloß System Augustin

Bis Ende des Jahres 1838 waren alle Jägertruppen mit den geänderten Karabinern und Jägerstutzen M. 1807/35 ausgerüstet worden.

Zu einer Umänderung der Batterieschlösser bei der Infanterie und Kavallerie konnte sich der HKR (Hofkriegsrat) nicht entschließen, was wohl daran gelegen sein mag, daß sich nach der ersten Euphorie über die Vorzüge des Console’schen Perkussionssystems die Schwachstellen dieser Zündung bemerkbar machten.

Das Grundübel, wie die wiederholten Beschwerden der Jägertruppen an ihre Kommandanten nachweisen, lag im wesentlichen bei den Zündern. Die Meldung der Kommandanten an den HKR veranlaßte diesen, weitere Versuche anzuordnen, um eine Verbesserung der Console’schen Zünder zu erreichen.

FZM (Feldzeugmeister)Augustin, der bei der Anfertigung der Zünder mitwirkte, konnte zwar eine möglich gleichartige Erzeugung der Zünder durch Maschineneinsatz erreichen und die Versagerquote senken, aber das Zusammenspiel zwischen dem adaptierten Batterieschloßhammer und dem Preller des Console’schen Schlosses war in dieser Art nicht zu verbessern.

Der Preller besaß auf seiner Unterseite eine erhabene Schneide, welche den Schlag des Hammers auf den Zünder übertragen sollte. Die Höhe dieser Schneide mußte so exakt gefertigt sein, daß sie den eingeklemmten Zünder lediglich zerquetschte. In vielen Fällen, vor allem durch den täglichen Gebrauch, nutzte sich die Schneide des Prellers ab, wodurch sich der Abstand zwischen Zünder und Preller vergrößerte.

Ein zu großer Abstand zwischen Preller und Zünder verhinderte die Zündung desselben, war die Prellerschneide jedoch zu lang, verursachte diese ein Abschneiden des Zünders, wodurch der Schütze gefährdet werden konnte. Der Zündstrahl trat nämlich in diesem Fall nicht nur in das Zündloch ein, sondern auch rechts aus der Pfanne aus.

Selbst die im Jahre 1838 vorgenommene Verbesserung des Perkussionshammers, der den Herzhammer mit dem Schlagstück ersetzte, brachte keine wesentliche Verbesserung am eigentlichen Zündungssystem.


Vinzenz Freiherr von Augustin

Er wurde im königlich-ungarischen Teil der Monarchie am 27. März 1780 in Pest geboren1 und besuchte das Gymnasium in Tyrnau. In den Militärdienst trat er als Kadett 14-jährig ein und wurde bereits 1796 Fähnrich. Rasch begann sein militärischer Aufstieg, der ihn 1799 zum Unterleutnant und 1800 zum Oberleutnant werden ließ. Er diente beim Infanterieregiment Nr. 4 und wurde beim Pionierkorps 1808 zum Hauptmann befördert. Als Major errichtete er das österreichische Raketenkorps, dessen Kommandant er bis 1838 blieb. In dieser Zeit errichtete er 1815 ein Laboratorium zur Raketenherstellung in Wr. Neustadt, beschäftige sich anläßlich eines Englandaufenthaltes in London mit dem Studium des dortigen Wissenstandes über Raketen und wurde 1817 Oberstleutnant. 1821 wurde er zum Oberst befördert, 1822 in den Freiherrnstand erhoben und 1831 zum Generalmajor ernannt.

Als Feldmarschalleutnant, ab dem Jahre 1838, beschäftigte er sich mit der Verbesserung des Console’schen Zünderschlosses, vor allem aber um die Neuorganisation der Artillerie. Von S. k. Hoheit Erzherzog Ludwig wurde er 1848 dem AHZA zugeteilt, wobei ihm besonders der Bau des Wiener Arsenals am Herzen lag. Im gleichen Jahr erhält er den Titel ”geheimer Rat”. Ein Jahr später, 1849, wird er General-Artillerie-Direktor. Zu einem der höchsten Militärposten wird er 1858 mit der Ernennung zum Chef des Armee-Oberkommandos berufen.

In seine Zeit fallen die Repressaliengefechte gegen Bosnien 1845, die Unruhen in Galizien 1846, die Kämpfe in Italien und Ungarn 1848/49, sowie die Bekämpfung des Aufstandes in Parma 1854. Am 6. März 1859 starbt FZM Augustin in Wien.

Augustins Versuche

FZM Augustin hatte ein Zünderschloß konstruiert, das im großen und ganzen dem Aufbau herkömmlicher Batterieschlösser folgte. Der Hahn war allerdings vom Anfang an ähnlich wie die letzten (1838) Consolehämmer ausgeführt. Im Pfannendeckel befand sich ein als ”Zahn” bezeichneter, beweglicher Teil, der vom Hammer beaufschlagt wurde und einen röhrchenförmigen Zünder durch den Schlag zur Explosion brachte. Dieser befand sich mit einem Teil im ”Zündröhrchen”, mit dem anderen Teil auf der eisernen Pfanne, wo er vom Zahn entzündet werden konnte. Das Zündröhrchen diente als Lager für den Zünder und leitete den Zündstrahl in den Lauf. Der Zünder besteht aus einem kleinen, aus dünnem Messingblech gerolltem Röhrchen, in dem sich der chemische Zündsatz befindet. An einem Ende ist Messingdraht befestigt, welcher zum Anbinden des Zünders an die Papierpatrone und zu Handhabungszwecken dient.

Bereits seit Monaten befanden sich 100 Stück geänderter Steinschloßgewehre nach dem System von FZM Augustin zur Erprobung beim Infanterie Regiment ”Erzherzog Ludwig” und beim Grenadier-Bataillon ”John” in Prag.6

FZM Augustin richtete am 11. Jänner 1840 einen Brief an den Präsidenten des HKR mit dem Hinweis über den schlechten Zustand der Steinschloßgewehre in der k. k. Armee und bat den HKR um die Bereitstellung von 24 Stück guter Gewehre, die er nach seinem System für weitere Versuche umzuändern beabsichtigte.7

Im März 1840 lag der Bericht über die angestellten Versuche mit den oben erwähnten 100 Gewehren vor.8 12 Füsilier-Kompanien waren

damit ausgerüstet worden, wobei sie bei diesen Versuchen 8.000 Stück blinde Patronen verschossen hatten. Bei diesem Truppenversuch hatte sich folgendes ergeben: Auf 300 blinde Patronen kamen zwei Reser-

vezünder. Bei der Abgabe von 2.032 scharfen Schüssen wurden nur sechs Reservezünder benötigt. Von 800 Schüssen auf die Scheibe (100 Schritt Entfernung) trafen 641. Von Seiten der Kompanien kamen Vorschläge, Verbesserungen am Schloß vorzunehmen, die sich auf eine gewünschte Verengung des Zündröhrchens, auf eine keulenartige Spitze des Zahnes und Abrundung der Kanten im Pfannenbereich bezogen. Die vorgeschlagenen Verbesserungen wurden umgehend vorgenommen und FZM Augustin meldete die Ausführung am 30. April 1840 an den HKR.

Im Kommissionsbericht vom 9. Mai 1840 an den HKR wurde die Umänderung der Infanteriegewehre auf Augustin‘sche Zünderschlösser empfohlen und darauf hingewiesen, daß die ärarische Gewehrfabrik in der Lage sei, 50.000 Stück Gewehre jährlich umzuändern. Die Umgestaltungskosten eines Batterieschlosses wird in einem Kostenvoranschlag mit 1 fl. 20 kr. angegeben.

Im Bericht des HKR, welchen er am 18. Mai 1840 in seinem ”Allerunterthänigsten Vortrag” an S. M. einbrachte,9 verband er diesen mit der Bitte um Genehmigung zur Umwandlung der Steinschloßgewehre und sobald dies durchgeführt sei, sollten erst neue Gewehre angeschafft werden.

Mit ”Allerhöchster Entschließung” vom 27. Juli 184010 wurde die Umänderung der alten Infanterie-Gewehrmuster auf das System Augustin sowie die Erzeugung neuer Gewehrmodelle von Kaiser Ferdinand I. genehmigt. Die Zahl der umzuändernden Gewehre sollte vorläufig 80.000 Stück betragen.

Für die im Jahre 1841 umzugestaltenden Gewehre wurden außerordentliche Geldmittel in der Höhe von 200.000.— bis 250.000.— fl. einkalkuliert.

Es wurde dabei berücksichtigt, daß auch die bürgerlichen Büchsenmacher Aufträge erhielten, jedoch die Schlösser nur im halbfertigen Zustand an die ärarischen Feuergewehrfabriken geliefert werden sollten, um dort komplettiert zu werden. Die Ausgabe von Schablonen an die Büchsenmacher, um eine gleichmäßige Erzeugung zu erreichen, war vorgesehen.

S. k. Hoheit Erzherzog Ludwig übersandte am 28. Oktober 1840 dem HKR eine Instruktion für FZM Augustin, in der die Punkte angeführt wurden, die FZM Augustin zu überwachen hatte. Er übertrug ihm die Aufsicht über die in den Artillerie-Zeughäusern und Privatfabriken durchzuführenden Umänderungen der Steinschloßgewehre.11 Weiters wurde ihm aufgetragen, die Erzeugung der neuartigen Zünder beim Feuerwerks-Korps zu veranlassen.

Zu den bestehenden Gewehrfabriken in Wien, Gardone, Lumezzano, Ferlach und Weipert war geplant, auch neue Gewehrfabriken in den entlegenen Provinzen Italiens und Galiziens einzurichten, um eine Leistungssteigerung der Gewehrerzeugung zu erreichen, wozu es später aber nicht gekommen ist.

Auf nicht näher beschriebene Art wird FZM Augustin von Erzherzog Ludwig zurechtgewiesen, daß er sich ausschließlich nach den Befehlen des AHZA (Artillerie-Hauptzeugamt) zu richten habe und ohne dessen Wissen und Genehmigung keine Änderungen zu veranlassen seien. Hier dürfte FZM Augustin versucht haben, seinen Einfluß in Bezug auf die Gewehrerzeugung auszudehnen, was ihm die Rüge des Erzherzogs eingebracht hatte.

Im März 1841 erging der Befehl des HKR an FZM Augustin, weiterhin in Wien zu verbleiben, um die Gewehrerzeugung zu überwachen.12

Der HKR unterrichtete S. M. über den Fortgang der Gewehradaptierung am 16. März 1841 und weist in diesem ”Allerunterthänigsten Vortrag” auf die Erzeugungsfähigkeit der ärarischen Feuergewehrfabrik in Wien hin, die im Stande war, jährlich 30.000 Stück neue Gewehre anzufertigen. Die Haltbarkeit eines Gewehres wurde vom HKR mit fünfzig Jahren vorausgesetzt.13

Doch zeigten sich bald die ersten Schwierigkeiten bei der Umgestaltung der alten Gewehrmodelle, was FZM Graf Künigl veranlaßte, den HKR darüber zu informieren.14 Der HKR erließ darauf hin den Befehl an das AHZA, daß nur dann alte Steinschloßgewehre verwendet werden durften, wenn dadurch für die neue Perkussionszündung kein Schaden entstehe. Auch wurde in diesem Zusammenhang eine neue Vorschrift über die Gewehr-Visitierung der von der Truppe abgegebenen Steinschloßgewehre zwecks Umbau auf das System Augustin erlassen.

Im April 184115 war bereits die Hälfte der drei Regimenter mit dem neuen Gewehr ausgerüstet. Die Verteilung der Drucksorten über die Instruktion und Belehrung an die Truppe erfolgte unmittelbar darauf. In einer Verordnung wurden die Regimenter angewiesen, die noch bei ihnen befindlichen alten Steinschloßgewehre in das Wiener Zeughaus abzuliefern.16

Vorlage des neuen Maschinenschlosses

Am 24. Oktober 1841 legt FZM Augustin dem AHZA ein neues Infanteriegewehr vor, in welches bereits das kleine Augustin-Zünderschloß eingebaut war. Augustin empfahl dem AHZA, dieses Schloß in Zukunft maschinell in den ärarischen Fabriken anzufertigen. Er weist darauf hin, daß die Fabriken in der Lage seien, nebenbei 100.000 Schlösser jährlich zu erzeugen.17

Weiters wurde ein Jägerstutzen, ein Kavalleriekarabiner, ein Kavalleriestutzen sowie eine Pistole mit dem vorgeschlagenen kleinem Schloß vorgelegt. Bemerkt wird dabei ”auch dürfte als wesentlicher Vortheil der Umstand beherzigt werden, daß die Schlösser ihre identische Gleichheit wegen von einem Gewehr zum andern gebraucht werden können, so zwar: auf daß Infanteriegewehr, und von da umgekehrt auf die Pistole genommen werden kann”.

Um der Einführung seines neuen Maschinenschlosses die nötige Unterstützung zu bieten, erstellte Augustin eine Kostenrechnung, die unterstreichen sollte, daß die Einführung neuer Gewehrmodelle langfristig kostengünstiger ausfalle, als die aufwendige Umarbeitung der vorhandenen, ohnehin schon abgenutzten Gewehrmodelle.18 Zu diesem Zeitpunkt lag ein Bestand von 411.120 Stück Infanteriegewehren in den österreichischen Zeughäusern, die sich aus den Gewehrmodellen 1798, 1807, 1828 und 1838 zusammensetzten. Bei der Truppe befand sich ein Bestand von 281.126 Infanteriegewehren, womit eine Gesamtzahl von 692.246 Infanteriegewehren vorhanden war. Ein historisches Zahlenmaterial, das ich für sehr interessant halte.

Leider muß ich exkursartig dieses Langwaffen-Thema behandeln, da es uns den Zugang zu den ersten Augustinpistolen bringt.

Vom HKR wurde Erzherzog Ludwig auf das neue kleine Maschinenschloß hingewiesen und um seine Befürwortung ersucht. Im ”Allerunterthänigsten Vortrag” an S. M. vom 21. Februar 184219 bittet der HKR S. M. die Einführung neuer Gewehrmuster und einer Pistole mit dem Maschinenschloß zu genehmigen. Damit versorgt werden sollte die Infanterie, die Jäger und die Kavallerie.

Kaiser Ferdinand I. genehmigte den Antrag des HKR am 29. April 1842 und brachte die Anmerkung an, daß er Wert darauf lege, die in Brescia (Italien) ansässigen Büchsenmacher in einer Zahl von ca. 20 Betrieben in die Handfeuerwaffenfertigung einzubeziehen. Doch stellte sich später heraus, daß die Brescianer an einem Auftrag des Ärars kein Interesse zeigten.

Zur Herstellung der Maschinenschlösser, die ausschließlich in ärarischen Betrieben stattfinden sollte, wurden neue Maschinen angekauft. Beabsichtigt war, eine jährliche Produktion bis zu 80.000 Stück zu erreichen, wobei Kosten von ca. 5.000.— fl. vorgesehen waren. Auch war beabsichtigt, jenen Büchsenmachern, die zur Fertigung der neuen Handfeuerwaffen vorgesehen waren, Maschinenschlösser aus der ärarischen Feuergewehrfabrik zum Einbau zuzuweisen.

Die neue Bewaffnung der österreichischen Armee mit Ausnahme der Kavallerie, schritt zügig voran. In einem ”Allerunterthänigsten Vortrag” an S. M.20 wird der Bestand der neuen Waffen im Jahre 1845 aufgelistet.

Demnach befanden sich bei den Truppen bereits:

16.670 Stück Infanteriegewehre

7.225 Stück Kammerbüchsen

1.505 Stück nicht näher bezeichnete Gewehre.

Der Bestand im Jahre 1846 erhöhte sich schon wesentlich, sodaß

387.925 Stück Infanteriegewehre

14.828 Stück Kammerbüchsen

1.504 Stück nicht näher bezeichnete Gewehre

sowie 6.998 Stück neuartige Maschinenschlösser vorhanden waren.

Sämtliche Inf.- und Grenadierregimenter waren bereits mit dem neuen Augustin-Infanteriegewehr M. 1842 bewaffnet. Nach einem Befehl des HKR21 an das AHZA hatte dieses dafür zu sorgen, daß die Reservevorräte für den Kriegsfall 50 % des Friedenstandes an Waffen zu betragen hätten. In den Zeughäusern lagen noch 47.072 Stück französische Beutegewehre, die zur Neufertigung von Kammerbüchsen ausgeschlachtet werden sollten. Die Bewaffnung der Kavallerie sollte im Jahre 1846 ins Auge gefaßt werden und die für sie vorgesehenen Handfeuerwaffen zur Einführung kommen.

Natürlich blieb die Einführung des kleinen Maschinenschlosses der Öffentlichkeit sowie anderen Staaten nicht verborgen. So meldete die ”Allgemeine Militärzeitung” aus Darmstadt am 14. August 1843 die Einführung des kleinen Maschinenschlosses System Augustin22 in der k. k. Armee.

Entwicklungsstufen: Von Console zu Augustin

Die KA (Kriegsarchiv)-Akten der Jahre 1838-41 gehen auf dieses Thema zwar ein, was wir aus Indexbüchern wissen, leider fehlen aber nahezu alle einschlägigen Unterlagen zufolge Skartierung. Daher fehlen uns über die Übergangsphase des Console’schen Schlosses zu Augustins Verbesserung alle konkreten Hinweise. Immer wieder ist zwar die Rede davon, daß FZM Augustin ein Gegner der Console’schen Perkussionszündung war und an Verbesserungen dieses Zündsystems arbeitete. Diese Literaturhinweise sind jedoch ohne konkrete Angaben und uns bleibt nur, die Sache anhand von Realstücken nachzuvollziehen.

Einiger Schlösser aus der Zeit von 1835-1840, vorwiegend an Jäger-stutzen, zeigen uns die vorgenommenen Veränderungen und stufenweise Verbesserungen am Console’schen Perkussionsschloß.

Der erste Schritt, der einen sichtbaren Unterschied zwischen dem Schloßmodell des Jahres 1835 und 1838 erkennen läßt, war die Ersetzung des Herzhammers durch einen Perkussionshammer mit einer eigenwillig geschwungenen Form. Die Übertragung des Schlages auf den Preller konnte dadurch präziser erfolgen.

Diese Änderung, als M. 1838 bezeichnet, wurde sicherlich nicht vor 1839 in Angriff genommen und bei nur wenigen Jägerstutzen durchgeführt. In der sammlerischen Praxis ist ein Jägerstutzen oder Jägerkarabiner M. 1807/38 kaum anzutreffen.

Die nächste Stufe zeigt schon die Handschrift des FZM Augustin und läßt noch den geschwungenen Perkussionshammer vom Jahre 1838 erkennen, den FZM Augustin ohne ihn zu verändern übernommen hatte.

Die Pfanne und der Deckel mit dem beweglichen Zahn sind schon eine Kreation Augustins. Sie unterscheiden sich in manchen Details noch von seinem späteren kleinen Maschinenschloß, z. B. ist der Deckel noch in einer beinahe dreieckigen Form ausgeführt. Der darin befindliche Zünderzahn ist an der Seite des Deckels vor dem Herausfallen gesichert. An der Pfanne selbst hat FZM Augustin die Einfeilung für den Zünderdraht der Augustinzünder noch nicht durchgehend ausgeführt, dafür aber eine Ausfräsung in einer Breite von ca. 4 mm an der Innenseite des Deckels angebracht, welche beim Schließen des Deckels ein Abzwicken des Zünderdrahtes verhindern sollte. Dies war insofern wichtig, um ein Entladen des in das Zündröhrchen eingeführten Zünders zu ermöglichen. Dabei mußte der Soldat lediglich den Draht ergreifen und den Zünder herausziehen.


Umänderung der Infanterieschlösser

Bei der Umgestaltung der Infanteriegewehre 1798, 1807 und 1828, von denen ca. 80.000 Stück nach dem System von Augustin umgebaut wurden, läßt sich eine weitere Verbesserung des Zünderschlosses System Augustin erkennen. Auf der Seitenwand des Deckels schnitt Augustin einen Kreis aus, der dazu beitragen sollte, den eingelegten Zünderdraht mit noch größerer Sicherheit nicht zu beschädigen. Von dieser Idee trennte er sich später und führte den Deckel wieder geschlossen aus. Der verlängerte Pfannenschlitz für die Einlage des Zünderdrahtes war jetzt schon vorhanden. Die Zahnsicherungsschraube ist vorne sichtbar am Deckel angebracht.

Die neue, markante Form des von Augustin entwickelten Perkussionshammers, der mit seiner geraden Hammerfläche senkrecht auf den Zahn aufschlägt, wird in weiterer Folge nicht mehr verändert.

In einem Infanterie-Mustergewehr aus der ärarischen Fabrik in Wien, welches mit 1840 datiert ist, ist eine weitere Variante des Zünderschlosses eingebaut. Bei diesem Schloß hatte FZM Augustin auch den Pfannenschlitz bis zur unteren Kante der Pfanne ausgeführt, um darin den Zünderdraht einlegen zu können. Der Deckel zeigt wieder seine geschlossene Form, die Stellung der Sicherungsschraube für den Zahn wurde beibehalten.


Endergebnis

Mit der Schaffung des kleinen Maschinenschlosses System Augustin wurde erstmalig in der k. k. Armee eine Schloßform erzeugt, die, ganz nach dem Wunsch von FZM Augustin, eine einheitliche Fertigung sowie eine vielseitige Austauschmöglichkeit innerhalb der verschiedenen Waffenmodelle bishin zur Pistole vorsah.

Die im Jahre 1842 eingeführten Zünderschlösser bestehen aus folgenden äußeren Teilen, vgl. Zeichnung 46):23

dem Hammer mit der Nußschraube (F),

dem Deckel (Pfannendeckel) (G),

dem Zahn mit der Zahnschraube (H),

der Deckelfeder mit der Deckelfederschraube (J)

und aus der Pfanne (K).

Das neue Zünderschloß (System Augustin) hat eine eiserne Pfanne zur Aufnahme des Zünders. Auf dieser befindet sich ein Deckel, darin eingesetzt ein Zahn, der mit der Zahnschraube gesichert ist. Durch den Schlag des Hammers wirkt der Zahn auf den Zünder, welcher dadurch entzündet wird.

Bei den ersten Versuchsmodellen der Pistole sowie der Gendarmeriepistole M. 1850 befindet sich die Zahnschraube an der Vorderseite des Deckels, später, bei der eingeführten Kavalleriepistole, wurde diese an der linken Stirnseite des Deckels angebracht.

Nach der Anordnung des Jahres 1842 zur Anfertigung des kleinen Maschinenschlosses mußte die Pfanne an die Schloßplatte angegossen werden. Die Schloßbestandteile mit Ausnahme der Federn wurden ebenfalls gegossen, die Schrauben durch Maschinen erzeugt.

Die Hauptschlagfeder mit ihrem Lappen am Fuß wurde unter die Pfanneninnenseite geschoben und der kurze Schlagfederarm in ein senkrechtes Schloßplattenloch eingesteckt. Die frühere Befestigung der Hauptschlagfeder beschränkte sich lediglich auf eine Schraube und einen Stift am kurzen Arm der Hauptschlagfeder.

Eine neue Nußform mit runder Hinternuß und angesetzten Wellenbaum verhindert Reibungen des Hammers auf der Schloßplatte. Die bis zum Jahre 1842 verwendeten zwei Studelschrauben wurden auf drei erweitert, die die Studel befestigen, wovon eine auch als Stangenschraube dient. Die Gewindebohrungen für Stangen- und Nußschrauben sind beim neuem Schloß so ausgeführt und bemessen, daß trotz Festziehen der Schrauben die leichte Gängigkeit der Nuß bewahrt bleibt.

Die Mittelrast (Ruherast) der Studel ist so konstruiert, daß in dieser Stellung die Abzugsstange nicht abgezogen werden kann. Bemerkenswert daran ist auch, daß in dieser Rast das Öffnen des Deckels möglich ist.

Die Anfertigung des Kernes (Zündröhrchen) zum Einschrauben in das Zündloch mußte mit besonderer Aufmerksamkeit vorgenommen werden. Der Kern besaß vier Gewindegänge und wurde senkrecht in den Lauf eingeschraubt. Mit seinem vorstehenden Teil reicht er in die Pfanne des Schlosses. Innen ist er zur Aufnahme des Zünders konisch ausgebohrt, wobei sich die Bohrung im verjüngten Zustand bis in das eigentliche Zündloch fortsetzt. Der Außenkonus dient zur leichteren Einpassung und zum präzisen Sitz in der Schloßplatte. Der innere Konus zum leichteren Entfernen der abgebrannten Zünderreste.


Pistolen mit Augustinzündung

Wie bereits erwähnt, hatte FZM Augustin bei seiner Gewehrvorlage am 24. Oktober 1841 auch eine Pistole vorgelegt. Über das Aussehen dieser Musterpistole ist bis heute nichts bekannt. Auch weisen die Akten des KA auf keine weiteren Vorlagen einer Kavalleriepistole hin, zumal erst wieder im Jahre 1846 erwähnt wird, daß mit der Neubewaffnung der Kavallerie begonnen werden soll.


Versuchspistole vom Jahre 1843

Ein Exemplar, welches mir als früheste Pistole System Augustin bekannt ist, weist auf das Abnahmejahr 1843 der k. k. Militärbehörde hin und wurde von Ferdinand Fruwirth gefertigt. Diese Musterpistole besitzt die gleichen Messingguß-Beschläge (Schaftkappe, Abzugsbügel, Schloßgegenblech) wie die Pistole M. 1798, auch wurde das Kaliber von 17,6 mm der M. 1798 beibehalten.

Der vordere Ring hält die Verbindung zwischen Lauf und Schaft. Er ist jedoch in Messingblech angefertigt worden und wird mit einer im Schaft eingelassenen Ringfeder gehalten. Auf der Oberseite des Laufringes ist ein Messingkorn angelötet. Der Laufring ist abgesetzt und ermöglicht das Einschieben eines Ladestockes.

Der Ladestock ist am hinterem Ende verstärkt, am vorderen Ende mit einem tulpenförmigen Messingknopf versehen, der das leichtere Ergreifen des Ladestockes ermöglicht. Gehalten wird er durch eine Ladestockfeder, die in der Mitte der Aushöhlung des Vorderschaftes eingesetzt ist.

Der runde Lauf hat beidseitig einen Flachschliff, der die beiden hinteren Drittel des Laufes umfaßt. Der Schwanzschraubenschweif ist eckig ausgeführt. Rückwärts wird der Lauf mittels einer Rundkopfschraube durch die Schwanzschraube mit dem Züngelblech verschraubt.

Auf der Laufoberseite befindet sich ein Medaillon mit den Initialen ”F. F.”, darüber eine ”1”, darunter ein Stern. An der rechten Laufseite, in der Nähe des Kerns befinden sich die Buchstaben ”IP”, an der linken Laufseite der Buchstabe ”F”.

Verwendet wurde das kleine Maschinenschloß in der Ausführung des Jahres 1842. Die Schloßplatte ist innen mit der Nr. ”27”, die Pfanne mit ”F” und Krone sowie einem ”J” gestempelt.

Der Schaft wurde aus Nußholz hergestellt.

Neben dem Schloßgegenblech befindet sich ein ”P” im Schaft.


Versuchspistole ohne Datum

Als weitere Versuchspistole könnte man vielleicht diese vorliegende Pistole ansprechen, die auf Grund des später eingeführten Kalibers von 16,9 mm zeitlich nach der oben erwähnten Versuchspistole vom Jahre 1843 einzureihen wäre.

Das Fertigungsdatum dieser Pistole muß mit 1849/50 angenommen werden, weil die Kaliberverkleinerung erst am 10. Dezember 1850 von FZM Augustin beantragt wurde.

Auf der Schloßplatte dieser Pistole, die ebenfalls das frühe gemeinsame Maschinenschloß der Gewehrmodelle besitzt, befindet sich kein Abnahmestempel (Jahreszahl und Doppeladler) der k. k. Militärbehörde, jedoch ist die Schaftkappe sowie der Abzugsbügel mit dem gleichen Doppeladler, wie er uns von den Schloßplatten bekannt ist, gestempelt. Auffallend am Schloß ist, daß die Zahnschraube am Deckel bereits rückwärts angebracht ist.

Der runde Lauf hat an seiner Oberseite in der Fortsetzung des Schwanzschraubenschweifes einen Flachschliff, welcher sich zur Mündung hin leicht verschmälert. Auch die beiden Seiten sind mit einem Flachschliff versehen. Ein kleines Messing-Perlkorn ist 8 mm hinter der Mündung eingesetzt. Der Lauf ist hinter der Mündung mit einem Stahlstift durch eine an ihm angeschweißte Öse mit dem Schaft befestigt und mittels einer Rundkopfschraube durch den Schwanzschraubeschweif mit dem Züngelblech verschraubt. Der Schwanzschraubenschweif ist beidseitig leicht rechteckig abgesetzt und läuft spitzförmig aus.

Schaftkappe und Abzugsbügel sowie das Schloßgegenblech sind in Gußmessing erzeugt. Der Abzugsbügel aus einem Stück reicht beinahe bis zur Schaftkappe. Schaftkappe und Abzugsbügel sind an ihren Enden durch auslaufende Rundungen verziert.

Der Nußholzschaft ist beim Schaftabschluß mit einem Band versehen, welches ein Zerspringen des Schaftes verhindern soll. In den Vorderschaft ist ein glattes Ladestockröhrchen mit einem Stift durch den Schaft befestigt. Die Ladestocknut ist bis zur Hälfte des Vorderschaftes freiliegend und der abgesetzte Schaft mit einem V-Ausschnitt versehen. Der eiserne Ladestock ist glatt und leicht konisch verarbeitet und zur Aufnahme eines Wischer mit einem Innengewinde versehen.

Die Kavallerie erhält Pistolen

In seiner Funktion als Vertreter der k. k. Kavallerie schlug S. k. Hoheit FZM Erzherzog Ludwig in der Sitzung der Adjustierungskommission29 vom 2. Mai 1850 vor, die Kavallerie mit einem besseren Karabiner und einer Pistole auszurüsten, ”somit diese damit genügend bewaffnet wären und eine zweite Pistole wie bisher daher nicht mehr erforderlich sei”.

Bereits mit Circular-Verordnung vom 27. November 1850 wird im k. k. Armee-Verordnungsblatt die Änderung der Ajustierungsvorschift vom Jahre 184030 sanktioniert und darauf hingewiesen, ”daß ferner bei der Mannschaft der gesammten Cavallerie, mit Ausnahme der Uhlanen, bei welchen von der Hand in dieser Beziehung noch keine Änderung einzutreten hat, die Pistolen und bisher bestandenen Karabiner und Stutzen (M. 1798) abzuschaffen sein...”.

FZM Augustin bringt in seinem Bericht vom 10. Dezember 185031 an das KM (Kriegsministerium) den Antrag ein, das Kaliber der zukünftigen Pistole zu verkleinern. Das bisher bei den Pistolen M. 1798 verwendete Kaliber von

17,6 mm sollte auf 16,9 mm verringert werden.

Im k. k. Armee-Verordnungsblatt wird am 17. Jänner 185132 die Einführung der neuen Handfeuerwaffen für die Kavallerie verlautbart.

S. M. Kaiser F. J. I. genehmigte ”daß die fünf Uhlanenregimenter, sowie wie auch sämmtliche Unter-Officiere der ganzen Cavallerie mit einer Pistole pro Mann ausgerüstet werden” sollen. ”Sowohl die Pistolen der Uhlanen-Regimenter, als jene der Cavallerie-Unter-Officiere sind nach und nach mit Percussions-Schlössern zu versehen”.

Damit stand der Erzeugung der Pistole nichts mehr im Wege und der Kriegsminister erhielt den Auftrag, den mittlerweile zum General-Artillerie-Direktor ernannten FZM Augustin anzuweisen, dem Kaiser entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Eine neue Normierung der Schußwaffen für die Kavallerie setzte die Verlautbarung vom 17. Jänner 1851 außer Kraft und bestimmte mit Cirkular-Verordnung vom 6. April 185233, daß für die Ausrüstung der Kavallerie folgendes bestimmt wird: ”Sämtliche Unter-Officiere der ganzen Cavallerie erhalten pro Kopf zwei Pistolen. Die Kürassiere und Uhlanen sind ebenfalls mit zwei Pistolen pro Kopf zu betheilen, mit Ausnahme von sechszehn Mann jeder Escadron, welche Kammer-Carabiner und nur eine Pistole pro Kopf erhalten.

Die Dragoner und Huszaren sind zur Hälfte mit Kammer-Carabinern, zur Hälfte mit glatten Carabinern auszurüsten, und jeder Mann überdieß noch mit einer Pistole zu versehen. Jeder Cavallerist erhält zwei Schußwaffen, daher die dießfälligen früheren Bestimmungen außer Wirksamkeit treten“.

Die Erzeugung der Pistole System Augustin beginnt im Jahr nach dieser Verfügung. Die ersten Pistolen kommen vermutlich bereits in diesem Jahr (1852) zu den Truppen und weisen den Abnahmestempel ”852” der k. k. Militärbehörde auf.


Pistolenkosten

Im August 1854 erstellte FZM Augustin34 einen Plan, nach welchem die anbefohlene Erzeugung der Pistolen und neuen Gewehre vorzunehmen wäre und wies auf die dafür erforderlichen Geldmitteln hin. Demnach war für das kommende Jahr 1855 eine Gesamtsumme von 1.857.280.— fl. für die Handfeuerwaffen-Beschaffung vorgesehen. Nun möchte ich die geplanten Beschaffungskosten für Pistolen aus dem Jahre 1855, die bis 1859 ging, ausweisen:

”Beköstigung der Beischaffung von Kavalleriepistolen

in den Jahren”

Jahr Stückzahl Gulden Kreuzer

1855 23.640 234.922 30

1856 23.640 234.922 30

1857 23.640 234.922 30

1858 23.640 234.922 30

1859 23.634 234.827 52

Gesamtsumme: 118.194 Gesamtkosten: 1.174.515 fl. 72 kr.

Aus dieser Aufstellung läßt sich vor allem erkennen, daß die Beschaffungsplanung der Augustinpistole in die Zeit der Handfeuerwaffen System Lorenz hineinreichte, was Augustin im Planungszeitpunkt nicht wissen konnte. Insgesamt war eine beachtliche Anzahl, nämlich 118.194 Pistolen System Augustin, zur Erzeugung vorgesehen.

Tatsächlich konnten diese Zahlen nicht erreicht werden. Ein späterer Nachweis aus dem Jahre 186035 über sämtliche Pistolen System Augustin, die bei den Ulanen, Husaren, Dragonern und Kürassieren geführt und als Vorräte in Zeughäusern lagerten, weisen auf eine Zahl von 34.331 Stück hin. Dies sind jedoch um zwei Drittel weniger als in nebenstehender Planung von Augustin im Jahre 1854 gefordert worden war. Warum allerdings im Beköstigungsplan ein derart hoher Bedarf an Pistolen ausgewiesen wurde, konnte ich nicht klären. Die Inventurzahl von 34.331 Stück Kavalleriepistolen heißt aber nicht, daß lediglich diese Summe an Pistolen System Augustin erzeugt wurden, sondern sie bestätigt nur den Vorrat der Pistolen am 25. November 1860.

Es war aber bereits 1854 abzusehen, nachdem die Versuche zur Schaffung einer neuen, gezogenen Kapselpistole bereits liefen, daß die Einführung einer neuartigen Kavalleriepistole nicht mehr lange auf sich warten lassen werde. Möglich ist, daß deshalb nur der dringendste Bedarf an Augustin-Pistolen bis zur Einführung der Pistole M. 1860 System Lorenz gedeckt wurde.


Beschreibung

Die Pistole hatte einen in Nußholz gefertigten Schaft und ein kleines Maschinenschloß vom Jahre 1842. Der Hammer ist in seiner Ausführung von der Gendarmeriepistole M. 1850 übernommen und besitzt demnach ebenfalls ein abgerundetes, kugeliges Hammerschweifende. Geändert wurde am Deckel die Zahnschraube, die bei allen zukünftigen Pistolen an der Rückseite des Deckels angebracht ist. Weiters erhielt der Deckel ein glatte, ebene Form.

Alle Beschläge sind aus Gußmessing angefertigt. Der Abzugsbügel ist jedoch kürzer ausgeführt und mittels eines Hakens in das bis zur Kolbenkappe verlängerte Abzugsblatt eingehängt, sowie vorne mit der Griffschraube am Abszugsblatt angeschraubt.

Die Visiereinrichtung befindet sich wie bisher am ersten Band des Laufringes.

Der runde Lauf ist rückwärts zu beiden Seiten abgeflacht. An der linken Seite befindet sich der Doppeladler sowie das uns bekannte ”IW” mit Doppeladler, daneben die Beschriftung ”HR” für Husarenregiment und die Nr. ”165”. Die Laufoberseite ist mit den Initialen ”CH” (Carl Heiser) versehen. Die Beschläge tragen die Nr. ”10”. Die Schloßplatte den Doppeladler sowie den Abnahme-Jahresstempel ”854” der k. k. Militärbehörde.


Einführung des Tragerings

Das k. k. Feuergewehr-Artillerie-Zeugskommando Nr. 16 legte am 16. November 186036 dem KM ein Gutachten über die durchgeführte, versuchsweise Anbringung eines Ringes bei den ”altartigen” Pistolen (System Augustin) vor.

Vorausgegangen war ein Befehl der 8. Abteilung des KM, Vorschläge zu unterbreiten, welche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen seien, bei der im Gebrauch befindlichen alten Pistole einen Ring zum Einhängen einer Fangschnur anzubringen.

Der Tragering am Pistolenkolben wurde so gewählt, daß unmittelbar unterhalb der oberen Kolbenschraube ein Loch gebohrt wurde, in welches das Ringöhr in der Innenseite der Kappe vernietet wurde. Bemerkt wurde zur Anbringung des Trageringes, daß ”die Art der Anbringung und Einrichtung des Ringes am Pistolen Kolben genügt, in technischer Beziehung nicht nur vollkommen, sondern die dadurch erziehlte Festigkeit verspricht hinreichende Dauer für die Zeit der altartigen Pistolen noch in Anwendung bleiben.”

Weiters wurden die Kosten ausgewiesen, wonach der Regimentsbüchsenmacher für die Anfertigung und Montierung des Trageringes 9 kr. zur Verfügung gestellt bekommen sollte. Wenn der Tragering jedoch vom Feuergewehr-Artilleriezeugs-Kommando Nr. 16 bereitgestellt werde, würden die Büchsenmacher lediglich eine Arbeitspauschale von 7 kr. erhalten.

Schon am 26. November 1860 entschied sich das KM, daß die Anbringung des Trageringes durch Lieferung des Ringes mit Öse an die Kavallerieregimenter erfolgen sollte. Die Truppen-Büchsenmacher hatten sie lediglich zu montieren. An den jeweiligen, in den Zeugsartillerie-Kommanden lagernden Pistolen mußte die Anbringung des Trageringes an Ort und Stelle vorgenommen werden.

Auf Grund der Inventur war eine Gesamtzahl von 33.461 Stück Trageringe für die vorhandenen Pistolen erforderlich. In Reserve wurden noch 9.329 Stück angefertigt, die an die Zeugsartillerie-Kommanden und Regimentsbüchsenmacher zusätzlich verteilt wurden.

Im Zusammenhang mit der Anbringung des Trageringes mußte auch die Trageart der Pistole zu Fuß neu geregelt werden. Zu Pferd war sie wie bisher im am Sattel befestigten Halfter versorgt.

Mit Circular-Verordnung vom 8. Jänner 186137 wurde verlautbart, ”daß an den Patronentaschen-Riemen der Cavallerie, und zwar nächst dem an der rechten Seite des Kastens befestigten Ende mittelst einer kurzen Leder-Strupfe ein eiserner Haken angebracht werde, an welchen die Pistole mit dem am Kolben befindlichen Ringe zu hängen ist, wenn der Cavallerist zu Fuß mit seiner Feuer-Waffe auszurücken hat”.

Die General-Monturs-Inspektion wurde gleichzeitig beauftragt, sämtliche Kavallerie-Regimenter durch die Monturs-Haupt-Kommission in Stockerau mit entsprechenden Mustern der Strupfen und Haken zu versorgen.

Auf eine Beschreibung der Pistole M. 1851 System Augustin mit angebrachtem Tragering kann verzichtet werden, da sie in ihrer Ausführung dem Grundmodell entspricht.


Zubehör für die Pistole

Für die Pistole kam ein Ladestock, ein Kugelzieher (Krätzer) mit integriertem Raumeisen (dient zum Laufreinigen), ein Federklemmer, eine Raumnadel und ein Schraubenzieher als Zubehör zur Verwendung.

Der Ladestock ist ein runder, leicht konischer Eisenstab, der an einem Ende zu einem Ring gebogen wurde, um ihn an dem Ladestockriemen befestigen zu können.38 Am anderen konischen Ende ist er mit einem Schraubengewinde zur Aufnahme des Kugelziehers versehen.

Federklemmer und Schraubenzieher waren zum Zerlegen der Pistole erforderlich. Pro Zug waren je drei Stück vorhanden, die der Kommandant aufbewahrte.

Die Raumnadel benötigte man, um Zünderreste aus dem Zündröhrchen (Kern) entfernen zu können.


Augustin Zünder

Mit Entschließung des HKR vom 27. September 1840 wurde zur Anfertigung der Zünder eine eigene Zünder-Erzeugungs-Kompanie aufgestellt.39

Eine Zusammenstellung über den Zeitaufwand zur Erzeugung von Knallpulver und Zündern sowie den Bedarf an Arbeitern dafür, legte FZM Augustin in seinem Bericht vom 14. April 1841 dem AHZA40 vor.

Demnach waren 150 Gemeine (einfache Soldaten) in der Lage, täglich 50.000 bis 56.000 Stück Zünder zu erzeugen. Vorbereitungen wurden getroffen, die Erzeugung von 14. Mio. Zündern einzuleiten und die dafür erforderlichen Geldmittel beantragt.

Das dünne Messingblech für die Zünder wurde von der Firma Gebrüder Hainisch in Wien eingekauft. Dieses wurde nach Gewicht übernommen und jede Rolle mußte eine gewisse Blechstärke haben, um verarbeitungsfähig zu sein.

Eine interessante Kostenausweisung über die Zündererzeugung von 1850 bis 1854 legte FZM Augustin dem AOK am 10. April 1854 vor.41

Danach wurden jährlich 45 Mio. Zünder erzeugt und dafür Geldmittel von 66.666,— fl. aufgewendet. Dazu kam noch die Entlohnung der Zünderkompanien mit 37.541,— fl., sodaß die jährlichen Kosten zur Beschaffung der Zünder sich auf 104.207,— fl. beliefen. 8 Zünder kosteten 1 Kreuzer, für 1.000 Zünder wurde ein Betrag von 2 fl. 5 kr. errechnet.


Papierpatrone – Munitionswirkung

Die Papierpatronenhülle wurde aus Fließpapier hergestellt, die Kugel aus Weichblei gegossen und 50 Gran Musketenpulver als Ladung eingefüllt. Zwirn wurde zur Fixierung des Geschosses in der Patrone verwendet. Mit dem Augustinzünder an der Papierpatrone befestigt, wurden 12 Stück in ein ”Packerl” gebunden.

Die Pistole war für einen Schuß auf die Entfernung von ca. 30-40 Schritt eingerichtet, wobei auf Grund der Außenballistik und der primitiven Visierung auf 10 Schritt auf den Unterleib, auf 15 Schritt auf die Brust und auf 30 Schritt auf den Kopf gezielt werden sollte. Bei einer Entfernung von ca. 30 Schritt war die Kugel in den wenigsten Fällen tödlich, außer eine lebenswichtige Körperstelle wurde getroffen.


Munitionszuweisung

Die Munitionzuweisung für die gesamte Kavallerie wurde mit Circular-Verordnung vom 31. Mai 1852 neu geregelt42, wonach die Friedenstaschenmunition wie folgt festgelegt wurde:

1) Jeder Unteroffizier: 10 scharfe Pistolenpatronen und einen losen Zünder.

2) Für jeden mit einem Paar Pistolen ausgerüsteten Gemeinen: 20 scharfe Pistolenpatronen und ein loser Reservezünder.

3) Für jeden mit einem glatten Karabiner und einer Pistole ausgerüsteten Gemeinen: 8 scharfe Pistolen- und 12 scharfe Karabinerpatronen, sowie ein loser Reservezünder.

4) Für jeden mit einem Kammerkarabiner und einer Pistole bewaffneten Gemeinen: 8 scharfe Pistolen- und 12 scharfe Karabiner-Spitzkugel-Patronen sowie ein loser Zünder.

Die Ausbildungsmunition (scharfe Patronen zum Scheibenschießen, blinde Patronen für Übungen und Manöver) wurde unabhängig von dieser als Munitions-Erstausstattung anzusehenden Zuteilung in jährlich festgelegten Kontingenten zugewiesen.

Die Kriegstaschenmunition umfaßte:

1) Für jeden Unteroffizier und mit einem Paar Pistolen bewaffneten Gemeinen der Kürassiere und Ulanen: 32 scharfe Patronen und zwei lose Reservezünder.

2) Für jeden Unteroffizier der Dragoner und Husaren: 38 scharfe Pistolenpatronen und zwei lose Reservezünder.

3) Für jeden Trompeter der Kürassiere und Ulanen: 16 scharfe Pistolenpatronen und ein loser Reservezünder.

4) Für jeden Trompeter der Dragoner und Husaren: 19 scharfe Pistolenpatronen und ein loser Reservezünder.

5) Für jeden mit einem glatten Karabiner und einer Pistole versehenen Gemeinen: 20 scharfe ”ordinäre” Karabiner- und 18 scharfe Pistolenpatronen, sowie zwei lose Reservezünder.

6) Für jeden mit einem Kammerkarabiner und einer Pistole ausgerüsteten Gemeinen der Kürassiere und Ulanen: 20 scharfe Kammerkarabiner-Spitzkugel- und 12 scharfe Pistolenpatronen sowie zwei lose Reservezünder.

7) Für jeden mit einem Kammerkarabiner und einer Pistole bewaffneten Gemeinen der Dragoner und Husaren: 20 scharfe Kammerkarabiner-Spitzkugel- und 18 scharfe Pistolenpatronen sowie zwei lose Reservezünder.

Unter Kriegstaschenmunition ist die vom Mann mitzuführende Munitionserstausstattung im Kriegsfall zu verstehen.


Übernahme und Deponierung

Bei der Übernahme der Pistolen aus den Zeughäusern durch die Truppe mußten außer den Truppenoffizieren und den Regimentsbüchsenmachern auch ein Offizier von der Zeugs-Artillerie und einige Artillerie-Zeugs-Büchsenmacher anwesend sein.43

Die Pistolen wurden zerlegt, gemeinsam mit den Schablonen und Visitierinstrumenten ”visitiert” und wieder zusammengebaut. Bei diesem Vorgang durfte ausnahmsweise auch die Schwanzschraube herausgenommen werden, um die Beschaffenheit des Pistolenlaufes zu prüfen. Der Kern am Pistolenlauf durfte nicht entfernt werden.

Die Brauchbarkeit des Schaftes wurde überprüft, indem dieser auf Feuchtigkeit und Sprünge, insbesondere im Bereich der Mündung, untersucht wurde.

Die Garnitur wurde auf ihren guten Sitz überprüft, besonders das Schloß und der Schweif der Schwanzschraube. Die beweglichen Teile des Schlosses wurden untersucht, damit sie ja nicht im Schafte schleifen. Angeordnet wurde auch die Art der Bestempelung bei den Regimentern, wonach die Regimentsbüchsenmacher auf dem Schweif der Schwanzschraube das Regiment und die Waffennummer einzuschlagen hatten.

Die Eisenteile, Schloß und Lauf durften nicht poliert, sondern lediglich rein gehalten werden.

Ersatzteilkosten

Für die Regimentsbüchsenmacher war die Normierung der Armatursorten, Bestandteile und Arbeitspreistarife ein wichtiger Bestandteil ihrer Entlohnung. Nach diesen Listen hatten die Truppen von ihren Kompanie- oder Eskadron-Pauschal-Geldern nicht nur die Büchsenmacher für die von ihnen geleisteten Reparaturen zu bezahlen, sondern auch das Ärar in dem Falle zu entschädigen, wenn die von den Truppen in die Zeughäuser wieder abgeführten Handfeuerwaffen solche Reparaturen benötigten, welche bei der Truppe durchgeführt hätten werden sollen, jedoch von dieser nicht durchgeführt wurden.

Für diesen Fall mußten die Kosten der Instandsetzung einer Handfeuerwaffe von der Truppe an die Zeughäuser bezahlt werden.

Mit Circular-Verordnung vom 31. Dezember 1858 wurden diese Kosten neu festgesetzt.45

Die nachstehenden Pistolenpreise der Gendarmeriepistole M. 1850 und der Pistole M. 1851 beziehen sich auf den Gesamtkostenbetrag einer Pistole, einschließlich der Auslagen für das Beschießen des Laufes. Für den Beschuß der Pistolen wurde ein Betrag von 5,43 kr. inklusive der Regiekosten berechnet.


Ein kleineres Augustin-Schloß

Ich möchte noch auf ein ganz besonderes Schloß hinweisen, das in seiner Größe dem Batterieschloß der ”Baby”- Pistole M. 1798 (siehe Seite 88) entspricht. Bedauerlicherweise besitze ich nur das Schloß ohne zugehörige Waffe. Eine Vermutung, daß dieses Schloß aus einer verkleinerten Augustinpistole stammen könnte, ist reine Spekulation. Trotzdem möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Größe dieses Schlosses wesentlich geringer als die der Schlösser der Kadettengewehre System Augustin ist. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, daß dieses Schloß aus einem Kindergewehr stammt, das noch kleiner ist, als die kleinsten Kadettengewehre.

Pistolenhalfter für die Augustinpistole

Sehr spärlich sind die Unterlagen über das Aussehen des ”Pistolenhulfters” für die Pistole M. 1851. Mit Circular-Verordnung vom 16. April 1860, Abt. 13, Nr. 176347 wird die Verlautbarung über die Beschreibung des Offiziers-Reitzeuges veröffentlicht, die ich auszugsweise wiederholen möchte:

Pistolen-Hulfter: Im Allgemeinen sind alle Kanten mit weichem Kalbleder, 3/12 Zoll breit, eingefaßt. Aus geschwärztem Blankleder, 12 Zoll hoch; deren eliptische Mündung mißt im großen Durchmesser 5 Zoll, im kleinen 3 Zoll, und übergeht, durch das Verjüngen über das Schloß in einen untern End-Durchmesser des Bodens von 1 3/4 Zoll.

Zur Befestigung am Bocksattel sind für die Gürtel fünf 2 4/12 Zoll lange und 1 Zoll breite Lederschlaufen unter der obern Einlassung der Mündung nach abwärts angesetzt, wovon 1 auswärts in der Mitte, links und rechts 1 im großen, und an dem innern kleinern Durchmesser aber 2, einen Zoll von einander entfernt stehen.

In dem Zwischenraum der letztgenannten 2 Schlaufen ist eine 10 Zoll lange, 10/12 breite Lederstrupfe über die Mündung nach vorwärts gesetzt, um die Pistole mittelst eines ledernen Gegenknopfes in ihrem Lager zu halten”.



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